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22. April 2026

Fristen sind zu beachten

Oder auch: Warum das Zustellungsdatum entscheidend ist

Im Rechtsverkehr kommt es nicht auf das Datum an, das auf einem Schreiben steht – entscheidend ist vielmehr der Zeitpunkt, zu dem Ihnen ein Dokument tatsächlich zugeht. Dieser Unterschied kann erhebliche rechtliche Auswirkungen haben und im Zweifel darüber entscheiden, ob Ansprüche bestehen bleiben oder verloren gehen.

Viele Mandanten gehen davon aus, dass Fristen bereits mit dem Datum des Schreibens beginnen - oder gar nicht so wichtig sind.

Das ist jedoch in der Regel nicht korrekt. Maßgeblich ist der sogenannte Zugang. Ein Schreiben gilt rechtlich als zugegangen, sobald es in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, sodass er unter normalen Umständen davon Kenntnis hätte nehmen können – etwa durch Einwurf in den Briefkasten.

Gerade bei behördlichen Schreiben, Kündigungen oder Mahnungen spielt dies eine zentrale Rolle. In vielen Fällen wird vermutet, dass ein Schreiben drei Tage nach Aufgabe zur Post zugegangen ist. Diese Vermutung kann jedoch im Einzelfall widerlegt werden – etwa, wenn der Brief verspätet oder gar nicht zugestellt wurde, eine Sendungsverfolgung anderes bescheinigt, oder aber eine Unterschrift die tatsächliche Zustellung belegt.

Die Konsequenzen können erheblich sein:

Beispielsweise können Fristen für Widersprüche, Klagen oder sonstige Rechtsmittel erst mit dem tatsächlichen Zugang zu laufen beginnen. Wer sich fälschlicherweise am Briefdatum orientiert, riskiert, Fristen zu versäumen oder unnötig unter Zeitdruck zu geraten. Umgekehrt kann eine verspätete Zustellung dazu führen, dass eine Frist tatsächlich länger läuft, als zunächst angenommen.

Besonders wichtig ist daher ein sorgfältiger Umgang mit eingehender Post. Notieren Sie sich stets das Datum, an dem ein Schreiben bei Ihnen eingegangen ist. Bewahren Sie nach Möglichkeit auch den Umschlag auf, da dieser Hinweise auf den Versandzeitpunkt geben kann. Bei wichtigen Dokumenten empfiehlt es sich zudem, den Zugang zu dokumentieren – etwa durch Zeugen oder Fotos.

Andersherum kann es natürlich auch für Sie notwendig sein, den rechtzeitigen Zugang eines Schreibens nachzuweisen - wie beispielsweise bei einer fristgerechten Kündigung.

Im Streitfall trägt häufig diejenige Partei die Beweislast, die sich auf den Zugang beruft. Das kann sowohl für Absender als auch für Empfänger relevant sein. Während der Absender den Zugang nachweisen muss, kann der Empfänger Umstände darlegen, die gegen einen rechtzeitigen Zugang sprechen.

Aber Vorsicht: Vereiteln Sie den Zugang, wird das nichts nützen. Denn dann wird der Zugang einfach fingiert.

Unser Rat: Nehmen Sie Fristen stets ernst und handeln Sie frühzeitig. Warten Sie nicht bis zum vermeintlichen Fristende, sondern lassen Sie Schreiben im Zweifel umgehend rechtlich prüfen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und sichern Ihre Rechte effektiv.

  • Rechtstipp von RA Kohlmaier
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