Blog

KANZLEIBLOG
News rund um Ihr Recht und uns

Kippt die Mietpreisbremse in Frankfurt?

Ende November 2025 wäre die Mietpreisbremse in Hessen ausgelaufen - doch wurde Sie zunächst um ein Jahr bis zum 25.11.2026 verlängert.

____________________________________

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat jedoch entschieden, dass die Verlängerung der hessischen Mietpreisbremse rechtlich unwirksam sein könnte.

Nach Auffassung des Gerichts hätte diese Verlängerung wie eine vollständig neue Verordnung behandelt werden müssen und deshalb auf einer aktuellen und nachvollziehbaren Datengrundlage beruhen müssen. Stattdessen stützte sich das Land auf ältere Marktdaten.

____________________________________

Auslöser der Entscheidung des AG Frankfurt, Urteil v. 10.6.2026, 33029 C 130/25 war eine Klage einer Mieterin gegen ihre Vermieterin wegen einer aus ihrer Sicht überhöhten Miete. Für bereits gezahlte Mieten erhielt die Klägerin teilweise Recht. Eine gerichtliche Feststellung zur künftigen Miethöhe lehnte das Amtsgericht jedoch ab.

____________________________________

Die Entscheidung könnte erhebliche praktische Bedeutung erlangen, da sie die Rechtslage in zahlreichen hessischen Kommunen beeinflussen könnte. Ob höhere Instanzen die Auffassung des Amtsgerichts bestätigen, bleibt abzuwarten.

Bis zu einer endgültigen Klärung sollten sowohl Vermieter als auch Mieter laufende Verfahren und neue Vertragsabschlüsse sorgfältig prüfen und die weitere Entwicklung der Rechtsprechung im Blick behalten.

____________________________________

Aktuell wird das Urteil jedenfalls in den Medien und in der Politik heißt diskutiert. Viele befürchten eine Welle an Mieterhöhungen.

Bei diesen stehen Vermieter dennoch vor nicht zu unterschätzenden Hürden. Denn mit einem einfachen Erhöhungsschreiben durch den Vermieter ist es nicht getan. Meist passieren vermeintlich einfache formelle Fehler, die ein ganzes Mieterhöhungsverlangen unwirksam machen.

Gerade mit Hinblick auf eine sowieso angespannte Wohnmarktsituation und die aktuelle Ungewissheit bezüglich der endgültigen Entscheidung zur Mietpreisbremse lohnt sich eine fachkundige Einschätzung durch einen Rechtsanwalt, der darüber hinaus ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen an Ihre Mieter formulieren kann.

Gerne unterstützen wir Sie dabei und freuen uns über Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.




Wir freuen uns darauf, 
mit Ihnen zusammenzuarbeiten

Schildern Sie uns Ihr Anliegen

Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Die Datenschutzerklärung habe ich zur Kenntnis genommen. *

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Unsere Standorte

Feldstr. 3, 64347 Griesheim

& Hammergasse 7, 64372 Ober-Ramstadt

Telefon: 06155 - 8979091

Email: rechtsanwaelte@ostmann-kollegen.de

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.